Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand Mai 2025
I. Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche Verträge,
die SMART SERV 360 GMBH mit Kunden abschließt, die Unternehmer, juristische
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Sie
gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen von SMART SERV 360
GMBH, selbst wenn sie nicht erneut gesondert vereinbart werden.
2. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn
SMART SERV 360 GMBH etwaigen Hinweisen auf solche AGB nicht ausdrücklich
widerspricht. Selbst wenn SMART SERV 360 GMBH auf ein Schreiben Bezug nimmt, das
AGB des Bestellers enthält oder darauf verweist, liegt darin kein Einverständnis der
Geltung solcher Bedingungen.
3. Der Besteller erkennt anhand aller Muster, Kostenvoranschlägen, Angeboten,
Zeichnungen und sonstigen Informationen körperlicher oder auch elektronischer Art
unwiderruflich die Eigentums – und Urheberrechte von SMART SERV 360 GMBH an. Der
Besteller verpflichtet sich, alle von SMART SERV 360 GMBH aus und im Zusammenhang
mit dem jeweiligen Projekt übermittelten Unterlagen streng vertraulich zu behandeln
und diese nur mit Zustimmung von SMART SERV 360 GMBH Dritten zugänglich zu
machen.
II. Preis und Zahlung
1. Alle Preise gelten mangels gesonderter einzelvertraglicher Vereinbarungen „ab Werk“
Uhingen. Sofern Angebote von SMART SERV 360 GMBH „netto“ erfolgen, ist jeweils
zusätzlich die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zu zahlen.
2. Sofern im Einzelvertrag keine gesonderten Regelungen zwischen den Parteien in Text-
oder Schriftform getroffen wurden, gelten folgende Zahlungskonditionen:
– 50 % Zahlungseingang innerhalb von acht Tagen nach Auftragsannahme durch den
Besteller
– 50 % Zahlungseingang 14 Tage vor Verladung ab Werk Göppingen,
spätestens 30 Tage nach Anzeige der Versandbereitschaft, nach dem Prioritätsprinzip.
3. Der Besteller ist nur berechtigt, mit Gegenansprüchen aufzurechnen, sofern diese
Gegenansprüche unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. SMART SERV 360 GMBH ist berechtigt, Aufträge in Teilaufträge aufzuteilen und in
Rechnung zu stellen, sowie die Arbeiten und Lieferungen unverzüglich einzustellen bzw.
abzulehnen sollte sich der Besteller in Zahlungsverzug befinden. Entstehende
Mehrkosten trägt der Besteller.
III. Lieferzeit, Lieferverzögerung
1. Der Liefertermin ergibt sich aus der abschließenden Auftragsbestätigung von SMART
SERV 360 GMBH. Diese Auftragsbestätigung kann nur versandt werden, wenn alle vom
Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Informationen, Genehmigungen, Freigaben,
Sicherheitsleistungen etc. vollständig bei SMART SERV 360 GMBH eingegangen sind.
2. Für jeden Fall höherer Gewalt (Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen, Pandemien etc.)
sind die Lieferfristen, sofern die unvorhergesehenen Hindernisse außerhalb des
Einflusses von SMART SERV 360 GMBH liegen, suspendiert und werden demzufolge
automatisch verlängert. SMART SERV 360 GMBH wird den Besteller hierüber
angemessen informieren.
3. Hat SMART SERV 360 GMBH Versandbereitschaft angezeigt und will liefern, kann dies
aber nicht aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, ist SMART SERV 360 GMBH
berechtigt, ab dem Tag der in der Anzeige mitgeteilten Versandbereitschaft 0,2 % des
Auftragswertes netto pro Woche an Lagerkosten zu berechnen. SMART SERV 360 GMBH
ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Vertragsgegenstände gegen Kosten einzulagern.
4. Ist der Besteller mit der Annahme der Vertragsgegenstände in Verzug, ist SMART SERV
360 GMBH berechtigt, nach Ablauf von vier Wochen ab Anzeige der mitgeteilten
Versandbereitschaft dem Besteller eine Frist zur Annahme der Vertragsgegenstände zu
setzen.
Kommt der Besteller auch dieser (Nach-) Frist nicht nach, ist SMART SERV 360 GMBH
berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Vertragsgegenstände anderweitig zu verwerten.
Entstehen SMART SERV 360 GMBH dadurch finanzielle Schäden (geringerer Kaufpreis,
Umbaukosten etc.), hat der Besteller diese zu tragen.
5. Bleibt der Besteller mit der Annahme des Vertragsgegenstandes trotz
Nachfristsetzung länger als acht Wochen in Rückstand, so ist SMART SERV 360 GMBH
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen. Der Schadensersatz beträgt 25 % des Gesamtpreises netto. SMART SERV 360
GMBH bleibt es vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen, den der Besteller
dann zu bezahlen hat. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, einen niedrigeren Schaden
nachzuweisen, er ist dann nur verpflichtet, den niedrigeren Schaden zu zahlen.
6. SMART SERV 360 GMBH ist berechtigt, Konstruktions- oder Formänderungen am
Liefergegenstand vorzunehmen, sofern hierdurch technisch keine Nachteile für den
Besteller entstehen und dies dem Besteller zumutbar ist.
7. Sofern der Besteller die Vertragsgegenstände nicht bei SMART SERV 360 GMBH ab
Werk abholt oder abholen lässt, sondern SMART SERV 360 GMBH verpflichtet ist,
selbst oder durch Dritte anzuliefern, gilt:
Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass SMART SERV 360 GMBH die
Vertragsgegenstände ordnungsgemäß am Bestimmungsort anliefern kann (freier zeitlich
unbeschränkter Zugang für Lkw mit Ladungsträger). Die Einzelheiten werden im
jeweiligen Einzelvertrag geregelt.
IV. Lieferung und Gefahrenübergang
1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen alle Leistungen von SMART SERV 360 GMBH
grundsätzlich ex-works. Etwaiger Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des
Bestellers, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Gefahr des zufälligen Untergangs
oder einer zufälligen Verschlechterung gilt ebenfalls ab ex-works SMART SERV 360
GMBH, Göppingen.
2. Verzögert sich die Abnahme/Abholung des Kaufgegenstandes, gilt III. Ziffer 4, dieser
Bedingungen.
3. Teillieferungen durch SMART SERV 360 GMBH sind zulässig, soweit dies für den
Besteller zumutbar ist.
4. SMART SERV 360 GMBH hat die Vertragsgegenstände ordentlich und sicher zu
verpacken.
Ab Verlassen des Werks in Uhingen übernimmt der Besteller (respektive sein Spediteur)
etwaige Gefahren.
5. Schuldet SMART SERV 360 GMBH außer der Lieferung von Vertragsgegenständen
weitere Leistungen (Montage etc.), gelten dazu die jeweiligen Regelungen des
Einzelvertrages.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Alle Vertragsgegenstände bleiben bis zum Ausgleich aller Forderungen von SMART
SERV 360 GMBH durch den Besteller Eigentum von SMART SERV 360 GMBH.
Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die SMART SERV
360 GMBH gegen den Besteller im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand hat, z. B.
aufgrund von Reparaturen, Ersatzteillieferungen oder sonstigen Leistungen.
2. Jede Be- und Verarbeitung des unter Eigentumsvorbehalt stehenden
Kaufgegenstandes sowie eine Verbindung mit fremden
Sachen durch den Besteller oder Dritte, erfolgt (gegebenenfalls anteilig) für SMART SERV
360 GMBH. An neu entstehenden Sachen stehen SMART SERV 360 GMBH das
Miteigentum entsprechend dem Wert des Kaufgegenstandes zu.
3. Der Besteller ist berechtigt, Vertragsgegenstände im Rahmen eines
ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten.
Eine Veräußerung ist nur zulässig, sofern der Kaufpreis gegenüber SMART SERV 360
GMBH vollständig bezahlt ist oder SMART SERV 360 GMBH der Weiterveräußerung vor
vollständiger Zahlung schriftlich zugestimmt hat. Für diesen Fall tritt der Besteller zur
Sicherheit seine Forderung aus dem Weiterverkauf der Vertragsgegenstände schon jetzt
an SMART SERV 360 GMBH ab. SMART SERV 360 GMBH ist zur Einziehung der Forderung
ermächtigt. Die Bekanntgabe und Abtretung und die Einziehung der Forderung durch
SMART SERV 360 GMBH bleibt vorbehalten. SMART SERV 360 GMBH verpflichtet sich,
die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der Rechnungsbetrag der
Vorbehaltswaren die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen
sind, mehr als 20 % übersteigt.
4. SMART SERV 360 GMBH ist berechtigt, bei erheblichem vertragswidrigem Verhalten
des Bestellers trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung, insbesondere bei
Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Vertragsgegenstände heraus zu
verlangen. In diesem Fall ist SMART SERV 360 GMBH berechtigt, nach schriftlicher
Ankündigung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Anrechnung des
Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu
verwerten.
5. Bei jeglichen Zugriffen oder erklärten Inanspruchnahmen durch Dritte, insbesondere
bei Pfändungen des Kaufgegenstandes hat der Besteller SMART SERV 360 GMBH
unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich schriftlich
auf den Eigentumsvorbehalt von SMART SERV 360 GMBH hinzuweisen. Eine Kopie
dieses Schreibens ist SMART SERV 360 GMBH zuzuleiten. Der Besteller trägt alle
etwaigen Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer WiederbeschaƯung der
Vertragsgegenstände aufgewendet werden müssen und stellt SMART SERV 360 GMBH
insofern von allen etwaigen Kosten frei.
6. Der Besteller ist verpflichtet, die Vertragsgegenstände während der Dauer des
Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, alle von SMART SERV
360 GMBH vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen
unverzüglich vorzunehmen von SMART SERV 360 GMBH vornehmen zu lassen.
7. Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltsrechtes ist SMART SERV 360 GMBH darüber
hinaus berechtigt, die Vertragsgegenstände jederzeit – mit angemessener vorheriger
Ankündigung – in Augenschein zu nehmen oder durch beauftragte Dritte
(Sachverständige, TÜV etc.) in Augenschein nehmen zu lassen. In diesen Fällen ist
SMART SERV 360 GMBH auch berechtigt, die Anlage im Betrieb zu testen, Leistungs-
stände aufzuzeichnen etc.
VI. Insolvenz des Bestellers
1. Hat der Besteller ein Insolvenzverfahren beantragt (auch Eigenregulierung,
Schutzschirmverfahren o.ä.), bevor der Kaufpreis vollständig an SMART SERV 360 GMBH
gezahlt wurde, ist SMART SERV 360 GMBH berechtigt, aber nicht verpflichtet, den
Rücktritt vom Vertrag zu erklären oder den Vertrag (bei mehreren Lieferungen und
Leistungen die Verträge) zu kündigen.
2. Ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bestellers eröƯnet, führt SMART
SERV 360 GMBH die Korrespondenz mit dem Besteller und dem Insolvenzverwalter. Das
Recht, den Vertrag zu kündigen oder den Rücktritt zu erklären, besteht zugunsten von
SMART SERV 360 GMBH nicht, falls der Insolvenzverwalter erklärt, dass er die
vertraglichen Pflichten aus den bestehenden Verträgen für den Besteller erfüllt.
3. Falls das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bestellers mangels Masse
eingestellt wurde, ist SMART SERV 360 GMBH berechtigt, die Vertragsgegenstände
bestmöglich zu verwerten, etwaige Forderungen gegenüber SMART SERV 360 GMBH
daraus zu befriedigen und etwaigen Mehrerlös dem Besteller auszukehren.
VII. Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsfrist für Kaufgegenstände beträgt mangels anderweitiger
vertraglicher Vereinbarungen im Einzelvertrag zwölf Monate ab Gefahrenübergang, oder
5.000 Betriebsstunden ab Inbetriebnahme, je nach früherem Eintritt. Alle Rechte von
SMART SERV 360 GMBH aus § 377 HGB bleiben unberührt. Die Gewährleistung beginnt
mit dem Gefahrenübergang. Gefahrübergang ist das Verlassen der Vertragsgegenstände
ex works Göppingen. Nimmt der Besteller aus Gründen, die in der Sphäre des Bestellers
liegen, den Vertragsgegenstand nicht ab, beginnt die Gewährleistung mit der Anzeige der
Versandbereitschaft, je nachdem was zuerst eintritt (Prioritätsprinzip).
2. Jeder Sachmangel ist vom Besteller unverzüglich in Text- oder Schriftform gegenüber
SMART SERV 360 GMBH zu melden. Der Besteller ist verpflichtet, die Vertrags-
Gegenstände regelmäßig zu prüfen, alle Wartungs- und Instandsetzungsvorgaben
gemäß den Vertragsunterlagen einzuhalten. Meldet ein Besteller einen Sachmangel
nicht unverzüglich nach Bekanntwerden, hat er etwaige Mehrkosten in Folge der
verspäteten Meldung zu tragen.
3. SMART SERV 360 GMBH übernimmt keine Gewähr für solche Schäden, die aufgrund
unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung des Vertragsgegenstandes entstanden
sind, ebenso wenig für Anbauteile, Zubehörartikel, Ersatzteile, die nicht von SMART
SERV 360 GMBH bezogen wurden, etc. SMART SERV 360 GMBH haftet grundsätzlich nur
für die von ihr gelieferten Vertragsgegenstände.
4. Für Schäden, die dadurch am Vertragsgegenstand entstehen, die auf normaler
Abnutzung, erhöhten Verschleiß, Korrosion oder Erosion, Schäden in Folge
mangelhaften Kraftstoffs, mangelhaften Motoröls oder Nichtbefolgen der
vorgeschriebenen Service- und Instandsetzungsarbeiten zurückzuführen sind, haftet
SMART SERV 360 GMBH nicht.
5. Werden Motoren, Aggregate, oder Komponenten vor Ort repariert, überholt,
instandgesetzt, stellt dies einen Reparaturversuch dar. Es besteht kein Anspruch auf
Erfolg, die Funktion des Motors – oder der Gesamtanlage.
6. Die Gewährleistung für die Lieferung von überholten Motoren sowie Komponenten ist
auf 2.000 Betriebsstunden oder 1 Jahr begrenzt, je nach dem was zuerst Eintritt.
7. Für den Fall der unverzüglichen und berechtigten Inanspruchnahme von SMART SERV
360 GMBH durch den Besteller für Gewährleistungsmängel innerhalb der
Gewährleistungsfrist trägt SMART SERV 360 GMBH die Kosten. Ersetzte Teile werden
Eigentum von SMART SERV 360 GMBH.
8. Zur Vornahme etwaiger Gewährleistungsarbeiten hat der Besteller SMART SERV 360
GMBH eine angemessene Zeit zu gewähren, wobei insbesondere auch die
BeschaƯungszeiten für etwaige Ersatzteile zu berücksichtigen sind. Des Weiteren hat
der Besteller SMART SERV 360 GMBH freien Zugang 24/7 zur Anlage (nach
Voranmeldung) einzurichten und Strom, Wasser, Geräte und Betriebseinrichtungen
sowie Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen.
9. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass SMART SERV 360 GMBH zur Beseitigung eines
Sachmangels nicht verpflichtet ist, wenn
a) der Besteller den Mangel nicht unverzüglich in Text- oder Schriftform SMART SERV 360
GMBH anzeigt,
b) der Besteller nicht von SMART SERV 360 GMBH genehmigte Änderungen an der
Anlage vorgenommen hat, zusätzliche Teile oder Geräte installiert hat, die auf den Lauf
der Anlage Einfluss haben.
c) vom Besteller oder einem Dritten auf Weisung des Bestellers Teile in die Anlage
eingebaut, oder Arbeiten ausgeführt wurden,
die von SMART SERV 360 GMBH nicht freigegeben wurden,
d) der Besteller die ihm übergebenen Vorschriften und technischen Weisungen über die
Behandlung, Wartung und Pflege der Vertragsgegenstände nicht befolgt hat.
10. Die in Datenblättern und / oder Leistungsverzeichnissen angegebenen Leistungs-
und Verbrauchsdaten können in
Abhängigkeit der Gegebenheiten vor Ort, wie Heizungsanbindung, Volumen des
Warmwasserspeichers, Aufstellhöhe über NN, Güte des KraftstoƯs etc. variieren sind
daher nur als Referenzwerte anzusehen. Eine Vertragliche Zusicherung ist daher
ausgeschlossen. Die in den Steuer- und Regelungseinheiten verwendeten eingestellten
Betriebsparameter und die logische Kombination von und aus diesen, sowie die
Verknüpfung dieser sind und bleiben geistiges Eigentum von SMART SERV 360 GMBH.
Sollten diese durch den Kunden oder 3. Personen verändert werden, schließt dies
Gewährleistung oder Garantieansprüche gegenüber SMART SERV 360 GMBH aus.
Werden vom Besteller Einstellungen oder Arbeiten verlangt, die von gültigen
Regelwerken oder technischen Vorgaben abweichen geschieht dies ausschließlich auf
dessen Gefahr. Bei Veränderung oder Umbau von nicht durch SMART SERV 360 GMBH
gelieferte Anlagen oder deren Teile ist ausschließlich der Besteller für die Einhaltung von
möglichen (Sicherheits-) Vorschriften verantwortlich, und stellt SMART SERV 360 GMBH
ausdrücklich von der Haftung und Gewährleistung frei. Der Besteller ist für die
Konformität der Bestellung mit örtlichen Vorschriften, Anschlussbedingungen, etc.
verantwortlich. Evtl. notwendige Genehmigungen sind durch den Besteller zu
beschaƯen.
VIII. Datenschutz und Datennutzung
1. Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit werden mittels entsprechender EDV-
Programme Maschinendaten aufgezeichnet und verarbeitet. Der Besteller erklärt sein
unwiderrufliches Einverständnis damit, dass SMART SERV 360 GMBH diese Daten hält,
verarbeitet und auswertet. Diese Auswertung erfolgt regelmäßig sowohl zur Produkt-
verbesserung als auch zur Fehlervermeidung und einer beabsichtigten
Leistungssteigerung der Vertragsgegenstände.
2. Maschinendaten sind die von einer Anlage automatisch erzeugten Daten über deren
Zustand („Zustandsdaten“), Funktionsprozesse, Bedienung und alle weiteren
maschineninternen Vorgänge („Produktionsdaten“), welche in Dateiform erfasst und
digital verarbeitet, gespeichert und automatisch an SMART SERV 360 GMBH
weitergeleitet werden. Die von SMART SERV 360 GMBH entwickelten Systemlösungen
ermöglichen entsprechende Einblick in den aktuellen Maschinenstatus und die Analytik
der maschinengenerierten Parameter, damit der Service von SMART SERV 360 GMBH
zielgerichtet disponiert werden kann. Sowohl der Besteller wie auch SMART SERV 360
GMBH haben Anspruch auf die Daten und Datenverarbeitungsprozesse.
3. Stellt der Besteller fest, dass die Aufzeichnung der Maschinendaten nicht oder nicht
korrekt funktioniert, ist er verpflichtet, SMART SERV 360 GMBH unverzüglich darüber in
Text- oder Schriftform zu unterrichten.
4. Datenschutzrechtlich verantwortlich ist die SMART SERV 360 GMBH. Die personen-
bezogenen Daten des Bestellers werden von SMART SERV 360 GMBH erhoben und
gespeichert, soweit dies erforderlich ist, um die vertraglichen Leistungen zu erbringen.
Die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung werden von SMART SERV 360 GMBH
eingehalten.
5. Wenn SMART SERV 360 GMBH im Rahmen ihrer Verpflichtungen zur Vertragserfüllung
Dienstleister beauftragt (sogenannte Auftragsverarbeiter), ist SMART SERV 360 GMBH
berechtigt, die Daten des Bestellers an diesen Dienstleister zu übermitteln. SMART
SERV 360 GMBH steht dafür ein, dass solche Dritte ebenfalls die Regelungen der
Datenschutz-Grundverordnung einhalten.
6. Der Besteller hat das Recht, von SMART SERV 360 GMBH jederzeit über die
gespeicherten personenbezogenen Daten Auskunft zu verlangen, Artikel 15 DSGVO. Der
Besteller hat zudem das Recht, unter den Voraussetzungen der Artikel 16 und 17 DSGVO
die Löschung der Daten beziehungsweise gemäß Artikel 18 DSGVO die Einschränkung
der Verarbeitung zu verlangen. Die Einschränkung der Datenverarbeitung kann dazu
führen, dass SMART SERV 360 GMBH ihre vertraglichen Leistungen nicht vollständig
erbringen kann. Personenbezogene Daten werden nur solange gespeichert, als es zur
jeweiligen Zweckerreichung erforderlich ist. Dies entspricht in aller Regel der Dauer des
Vertrages oder den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
IX. Haftung
SMART SERV 360 GMBH haftet im Zuge der Gewährleistung für Mängel gemäß
vorstehend
1. Für etwaige Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen, haftet SMART
SERV 360 GMBH in vollem Umfang
– bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von SMART SERV 360 GMBH sowie bei jedweder
schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
– ebenso bei etwaigen Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet SMART SERV 360
GMBH auch bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter.
Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist grundsätzlich auf den vertragstypischen,
vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Eine darüberhinausgehende Haftung von SMART SERV 360 GMBH gegenüber dem
Besteller besteht nicht.
X. Änderungen gesetzlicher Bestimmungen nach Vertragsabschluss
1. Kommt es nach Vertragsabschluss zwischen SMART SERV 360 GMBH und dem
Besteller zu neuen gesetzlichen Bestimmungen, Auflagen, Nebenbestimmungen etc.
(z. B. Immissionsgrenzwerte, Sicherheitsauflagen etc.), so ist dies vom Angebotspreis
nicht umfasst.
Die Parteien sind verpflichtet, dann unverzüglich Verhandlungen darüber aufzunehmen,
wie mit den neuen Regelungen umzugehen ist und welche wirtschaftlichen Folgen
daraus resultieren.
2. Entsprechendes gilt beim Erlass neuer gesetzlicher Regelungen, Verordnungen oder
technischen Vorschriften, die den Betrieb oder die Abnahme des Vertragsgegenstandes
betreƯen.
XI. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht
unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Sitz von SMART SERV 360 GMBH.
XII. Schlussbestimmungen
1. Vorrangig gelten alle etwaigen einzelvertraglichen Regelungen der Parteien, soweit sie
in Text- oder Schriftform gefasst sind.
2. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Ergänzungen haben nur dann Gültigkeit,
wenn sie schriftlich oder in Textform durch SMART SERV 360 GMBH bestätigt werden.
3. Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden, berührt dies
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
4. Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von SMART SERV 360 GMBH sind
im Internet unter www.SMART SERV 360 GMBH-Eneregie.de einzusehen. Auf
Wunsch des Bestellers sendet SMART SERV 360 GMBH die Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen jederzeit auch in schriftlicher Form zu.
